Oberkirchenrätin Petra Knötzele, Leiterin der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), betont beim Umgang mit sexualisierter Gewalt den Dreiklang aus Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Knötzele fordert eine bessere Ausstattung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendämtern und träumt von einem „Verdachtsregister“, um Tätigkeitsuntersagungen effektiver umsetzen zu können. Heute kann ein unter Verdacht stehender Mitarbeiter, der etwa in der Kita freigestellt wurde, problemlos den Arbeitgeber wechseln. Und dann eben wieder in einer Tageseinrichtung für Kinder arbeiten. Durch klare Regeln, Schulungen und der Pflicht zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse will die EKHN den notwendigen Schutz sicherstellen. Außerdem wurde ein Beschwerdeverfahren implementiert.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) engagiert sich seit Jahrzehnten gegen Missbrauch und sexualisierte Gewalt. Oberkirchenrätin Petra Knötzele, betont, dass das Thema Prävention bereits in den 1990er Jahren wichtig war beispielsweise in der Ausbildung von Ehrenamtlichen.
Die Prävention zielt darauf ab, Gewalt vorzubeugen, indem sie Sensibilisierung, Wissensvermittlung und die Sicherung hoher Qualitätsstandards durch gut qualifiziertes Personal fördert. Hierzu gehören klare Regeln und sexualpädagogische Konzepte, beispielsweise in Kitas, die Vermittlung der Kinderrechte und die Aufklärung über angemessenes Verhalten.
Intervention greift bei Verdachtsfällen: Klare Regeln, Freistellung der beschuldigten Person und unabhängige Beratung für Betroffene, deren Anwaltskosten von der EKHN übernommen werden, sind Standard. Eine Strafanzeige wird in jedem Fall erstattet, wenn von weiteren Betroffenen ausgegangen werden muss, ansonsten entscheidet dies die geschädigte Person selbst, da solche Verfahren viele Jahre dauern können. Dies belastet die Betroffenen.
Aufarbeitung beleuchtet systemische Ursachen wie Unterbesetzung oder auch „Haltungsfragen“, etwa ein „Familiengefühl“, das Interventionen behindern kann, indem Situationen verunklart werden („der macht sowas nicht“).
Die EKHN hat ein Gewaltpräventionsgesetz etabliert, das klare Zuständigkeiten festlegt. Es fordert von allen Personen, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, erweiterte Führungszeugnisse, obligatorische Schulungen und Selbstverpflichtungserklärungen. Besondere Leitlinien existieren für Berufsgruppen wie den Pfarrdienst und die Kirchenmusik, wo besondere Nähe- und Abhängigkeitsverhältnisse bestehen. Auch die Freizeitarbeit mit Übernachtungen wird aufgrund potenzieller Gefährdungen intensiv betrachtet und erfordert Schutzkonzepte, die transparente Regeln festlegen, etwa für Dusch- und Schlafbereiche. Ein „Heimprojekt“ der EKHN befasste sich mit ehemaligen Heimkindern aus der Nachkriegszeit (1945-1975) und erstellte ein „Heimkataster“ kirchlicher und staatlicher Einrichtungen. Die Erfahrungen reichten von Gewalt und Vernachlässigung bis hin zu liebevoller Betreuung.
Knötzele stellt klar, dass der Vorwurf, die EKD oder Landeskirchen hätten bei der Forum-Studie Personalakten zurückgehalten, ungerechtfertigt sei. Die Studie basiere auf Fragebögen, die von den Kirchen selbst ausgefüllt wurden, und die Forschenden hatten keinen direkten Zugriff auf Akten gewünscht. Personalakten gäben auch selten Aufschluss, da Taten oft im Verborgenen stattfänden.
Die EKHN erhält über 100 Hinweise, die sich nicht alle auf die eigene Kirche beziehen oder strafrechtlich relevant sind, sondern oft Vorstufen, wie etwa verbale Übergriffe, betreffen. Während Pädophilie als krankheitsbedingte Problematik nur eine sehr kleine Gruppe ausmacht und die EKHN hier mit Initiativen wie „Kein Täter werden“ kooperiert, liegt das Hauptproblem im verhaltensbedingten Missbrauch von Macht und Aggression, gepaart mit Leugnung der Täter.
Ein großes Problem ist die „wahnsinnige Verunsicherung“ von Pädagogen und Pfarrpersonen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die dazu führt, dass Sexualpädagogik kaum noch stattfindet. Die EKHN begegnet dem mit umfassenden Präventionskonzepten, Schulungen und regionalen Präventionsbeauftragten, um Fachkräften die nötige Reflexion und klare Verhaltensstandards zu vermitteln.
Zur Person:
Petra Knötzele ist Oberkirchenrätin in der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Sie ist Ansprechpartnerin bei Verdachtsfällen auf sexuelle Gewalt und hat das Projekt „Aufarbeitung der Heimkinderschicksale in der Nachkriegszeit“ geleitet.
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